Meine Vergütung richtet sich nach der GebüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Privatversicherung und Beihilfe
Häufig werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung stellt.
Gesetzlich Versicherte
Als Heilpraktiker
kann ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In
seltenen begründeten Einzelfällen kann die Therapie jedoch auf dem Weg
der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass sie in zumutbarer Zeit und
Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten
mit Kassenzulassung erhalten haben. Bei Fragen zur Kostenerstattung
wenden Sie sich bitte an mich.
Coaching und Beratung
Coaching und Beratung sind keine Heilbehandlungen. Daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Für eine 50-minütige Einzelsitzung berechne ich 95 Euro. Sollte nach meiner diagnostischen Einschätzung jedoch eine klinisch relevante Symptomatik vorliegen und daher eine Psychotherapie indiziert sein, klären wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Paarberatung und Paartherapie
Paarberatung und Paartherapie wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Hier berechne ich 100 Euro für eine 60-minütige Paar-Sitzung und 150 Euro für eine 90-minütige Paar-Sitzung. Die Anzahl der Sitzungen stimmen wir auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ab. Nach Bedarf und Wunsch kann es sinnvoll sein, zusätzlich Einzelsitzungen mit den Partnern zu vereinbaren. Für eine 50-minütige Einzelsitzung berechne ich 95 Euro.